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Regel "Nummer 0" ;) - Hostname

Hi,

hier steht ja (dankenswerterweise), welche Regeln bezüglich der UTMs man einhalten/kennen sollte:

https://community.sophos.com/products/unified-threat-management/f/general-discussion/22065/rulz

Was mir im Fall der "Regel Nummer 0" nicht klar ist:

1. Ich hatte bislang immer einen lokalen Namen eingesetzt ("sg125.kunde.local" o. ä.) und keine Probleme, weder bei der VPN-Einwahl, noch anderweitig.
Ok, doch, es gab Probleme im Bereich VoIP, aber das muß ja nicht zwingend daran gelegen haben.

2. Um es nun richtig zu machen (die nächste UTM-Installation steht an): Das Setup bei Kunden ist fast immer gleich (feste IP Provider, Router - UTM - LAN). Es ist imme rnur eine feste IP vorhanden, diese ist i. d. R. via DNS (Subdomain, Reverse DNS) dem Mailserver (OWA)/Remotezugang Windows Server (RWA) zugewiesen, z. B. "mail.kunde.de".
Sollte ich diese Subdomain ("mail.kunde.de") nun der UTM zuweisen? Wohl kaum, oder? Alle Zertifikatsgeschichten laufen ja in diesem Fall über den Windowsserver...

Wird klar, was ich meine? :) Oder benötigt Ihr noch Infos?

Danke und viele Grüße!

bfg



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